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Auslandskrankenversicherung

Haben Sie sich bereits Gedanken über Ihren Krankenversicherungsschutz bei Aufenthalt im Urlaub gemacht?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur in der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern einen gewissen Versicherungsschutz, der in der Regel allerdings nur eine Notfallversorgung abdeckt. Wer ins Ausland verreist sollte sinnvollerweise eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.
Außerdem darf eine wichtige Leistung generell nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden: der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall.

Wenn Sie eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen haben, hängt Ihr Versicherungsschutz im Ausland von Ihrem Tarif und den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen ab. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt darüber, welche Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind und ob Einschränkungen (zum Beispiel maximale zeitliche Gültigkeit im Ausland, Beschränkung auf bestimmte Behandlungen etc.) existieren.