Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die Stornierungskosten, wenn Sie eine gebuchte Reise erst gar nicht antreten können. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie Krankheit oder einer Unfallverletzung sinnvoll.
Folgende Ereignisse sind in der Regel abgedeckt:
- Unerwartet schwere Erkrankung
- Todesfall in der Familie
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
Einige Versicherungen decken darüber hinaus auch noch weitere Ereignisse ab, wie zum Beispiel die Einreichung der Scheidung oder die Adoption eines Kindes.
Welche Gründe für den Reiserücktritt tatsächlich versichert sind, können Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen.
Stornierungskosten, die nach dem Antritt der Reise (zum Beispiel wegen des Abbruchs des Urlaubs wegen einer Erkrankung während der Reise) anfallen, sind von der Reiserücktrittsversicherung nicht gedeckt. Hierfür benötigen Sie den Schutz einer Reiseabbruchversicherung.