Reiserücktrittsversicherung
Folgende Ereignisse sind in der Regel abgedeckt:
- Unerwartet schwere Erkrankung
- Todesfall in der Familie
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
- Unerwartete Impfunverträglichkeit
Einige Versicherungen decken darüber hinaus auch noch weitere Ereignisse ab, wie zum Beispiel die Einreichung der Scheidung oder die Adoption eines Kindes.
Welche Gründe für den Reiserücktritt tatsächlich versichert sind, können Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen.
Stornierungskosten, die nach dem Antritt der Reise anfallen, sind von der Reiserücktrittsversicherung nicht gedeckt. Hierfür benötigen Sie den Schutz einer Reiseabbruchversicherung.